Omnibus-Verordnung – warum heißt die so?
Gute Frage! Die Bezeichnung „Omnibus-Verordnung“ kommt aus dem Lateinischen „omnibus“, was so viel heißt wie „für alle“ oder „umfassend“. Im EU-Kontext steht eine „Omnibus-Verordnung“ für ein Gesetzes- oder Regelungswerk, das mehrere Themen oder Änderungen gebündelt in einem einzigen Rechtsakt zusammenfasst.
Das bedeutet:
Statt viele kleine Einzeländerungen an verschiedenen Verordnungen oder Richtlinien einzeln zu beschließen, fasst die EU-Kommission mit einer Omnibus-Verordnung mehrere Anpassungen, Aktualisierungen oder Entlastungen zusammen.
Das sorgt für eine schnellere, übersichtlichere und einheitlichere Umsetzung von rechtlichen Änderungen.
Im Fall der EU-Omnibus-Verordnung handelt es sich also um eine Verordnung, die verschiedene Änderungen – etwa an Berichtspflichten, Nachhaltigkeitsregeln oder anderen regulatorischen Vorgaben – zusammenfasst und vereinheitlicht, um Bürokratie zu verringern und den Anwendungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Kurz gesagt: Der Name „Omnibus“ steht dafür, dass viele einzelne Aspekte gebündelt in einem „großen Paket“ geregelt werden – ähnlich wie ein „Omnibus“ viele Fahrgäste auf einmal transportiert.