EU-Taxonomie: Ein Überblick und warum die EU-Taxonomie heute nach wie vor zentral für die Immobilienbranche ist

Nachhaltigkeit war lange ein Randthema in der Immobilienwirtschaft. Doch heute ist klar: Wer zukunftsfähig bauen, entwickeln oder investieren will, kommt an nachhaltigen Kriterien nicht vorbei. Die EU-Taxonomie ist dabei das wichtigste Werkzeug, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten messbar und vergleichbar zu machen – und somit auch Immobilienprojekte klar zu bewerten.

Sie schafft nicht nur einen echten Mehrwert für alle Beteiligten, sondern bildet die Grundlage für eine langfristige Zukunftsorientierung in der Beteiligten. Gleichzeitig sorgt sie für die nötige Sicherheit bei Investitionen und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Wichtig: Die EU-Taxonomie und ihre Anforderungen sind aktuell Gegenstand von Diskussionen, etwa im Zusammenhang mit der sogenannten EU-Omnibus-Verordnung (was hinter dem Wort steckt, habe ich am Ende des Blog-Artikels kurz zusammengefasst), die einige Erleichterungen bei den Vorschriften vorsieht. Dennoch bleibt die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Immobilienprojekte weiterhin zentral und unverzichtbar.

Missverständnis „Kostensteigerung“ – Taxonomiekonformität ist im Regelfall keine Frage des Budgets

Viele verbinden mit der EU-Taxonomie höhere Bau- und Projektkosten, was von vielen als Hindernis wahrgenommen wird. Tatsächlich muss Taxonomiekonformität aber nicht zwangsläufig teurer sein. Im Gegenteil: Mit einer frühzeitigen und gut durchdachten Konzeption und Planung können nachhaltige Kriterien effizient umgesetzt werden – häufig ohne Mehrkosten oder sogar mit Einsparungen durch verbesserte Ressourcennutzung, Energieeffizienz und geringeren Betriebskosten. Dieser Ansatz erzeugt einen echten Mehrwert und sichert die Zukunftsorientierung Ihres Projekts, während er gleichzeitig die notwendige Investitions-Sicherheit gewährleistet.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein verbindliches Klassifikationssystem der Europäischen Union, das Unternehmen und Investoren helfen soll, Nachhaltigkeit objektiv zu beurteilen. „Taxonomie“ bedeutet übersetzt „Klassifizierung“: Sie teilt wirtschaftliche Aktivitäten danach ein, ob und wie sie zu den definierten Umweltzielen beitragen.

Für die Immobilienbranche bedeutet das derzeit konkret: Ein Projekt ist entweder taxonomiekonform oder nicht taxonomiekonform. Es gibt kein „Gut“ oder „Genügend“ im klassischen Sinne, sondern eine klare Ja/Nein-Entscheidung. Taxonomiekonforme Projekte haben bessere Chancen auf Finanzierung und Investitionen, was eine höhere Sicherheit und langfristige Wertstabilität bedeutet.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

Die Grundlage der Taxonomie bilden sechs Umweltziele, die für alle Branchen gelten – auch für die Immobilienwirtschaft:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Ein Immobilienprojekt muss mindestens zu einem dieser Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und darf den anderen Zielen nicht signifikant schaden. Damit wird eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung ermöglicht, die einen echten Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft schafft.

Taxonomiekonformität in der Praxis: Was bedeutet das für Immobilienprojekte?

Früher genügte es, wenn Bebauung den geltenden Bebauungsplänen entsprach und das Marktumfeld stimmte. Heute müssen Projektinitiatoren und Projektinitiatorinnen prüfen, ob z. B. auf dem Grundstück ein schützenswertes Ökosystem vorhanden ist, das erhalten werden muss. Wenn ja, ist eine taxonomiekonforme Bebauung oft nicht möglich – und das Projekt muss entsprechend angepasst oder verworfen werden.

Darüber hinaus ist die Taxonomiekonformität kein einmaliger Nachweis: Gerade im Gebäudebestand muss die Einhaltung laufend dokumentiert werden. Das stellt neue Anforderungen an Monitoring und Qualitätssicherung, gewährleistet aber auch langfristige Sicherheit und Werthaltigkeit der Immobilien.

Wie hängt die EU-Taxonomie mit Gebäudezertifizierungen zusammen?

Die EU-Taxonomie wird zunehmend mit bestehenden Nachhaltigkeitszertifizierungen wie ÖGNI/DGNB, LEED oder BREEAM verknüpft. Ziel ist, Doppelaufwand zu vermeiden und Prozesse zu harmonisieren. So arbeitet die ÖGNI mit der DGNB aktuell daran, ihr System mit den Taxonomie-Kriterien kompatibel zu machen, sodass ein Zertifizierungsprozess automatisch auch die Taxonomiekonformität abdeckt. Dies vereinfacht die Umsetzung und schafft mehr Sicherheit für alle Projektbeteiligten.

Ein Praxisbeispiel: Wettbewerbsvorteile durch Taxonomiekonformität

Ein Büroprojekt, das bereits bei Konzeption, Planung und Bau die Anforderungen der EU-Taxonomie berücksichtigt, profitiert von günstigeren Finanzierungsbedingungen und generiert dadurch bessere Kreditkonditionen wie niedrigere Zinsen oder eine höhere Kreditquote. Im Gegensatz dazu müssen Projekte ohne Taxonomiekonformität oft mit höheren Finanzierungskosten, geringerer Vermietungswahrscheinlichkeit, höheren Bewirtschaftungskosten oder schlechteren Verkaufschancen rechnen. Durch die frühzeitige Berücksichtigung der Taxonomie wird ein nachhaltiger Mehrwert und eine sichere, zukunftsorientierte Positionierung am Markt geschaffen.

Aktuelle Diskussion: Entlastungen durch die Omnibus-Verordnung – Was bedeutet das für die Taxonomie?

In der europäischen Gesetzgebung gibt es derzeit Debatten über sogenannte „Entlastungen“ für Unternehmen und Projektentwickler durch die EU-Omnibus-Verordnung. Ziel dieser Verordnung ist es, den Bürokratieaufwand zu reduzieren und die Umsetzung von Nachhaltigkeitsvorschriften pragmatischer zu gestalten.

Das bedeutet: Einige Anforderungen und Berichtspflichten der EU-Taxonomie werden temporär oder in bestimmten Fällen vereinfacht oder flexibler gehandhabt. Dies soll gerade kleinen und mittleren Unternehmen sowie komplexen Projekten den Einstieg in die Nachhaltigkeitsbewertung erleichtern.

Aber Achtung: Diese Erleichterungen bedeuten keinesfalls ein Nachlassen der zentralen Ziele der EU-Taxonomie. Die Einhaltung der definierten Umweltstandards bleibt für die Zukunftsfähigkeit und Finanzierbarkeit von Immobilienprojekten essenziell. Projektinitiatoren und Projektinitiatorinnen und deren Teams sollten daher nicht auf eine Absenkung der Anforderungen setzen, sondern die Taxonomiekonformität weiterhin als klaren Wettbewerbsvorteil mit hohem Mehrwert verstehen und konsequent anstreben.

Was bringt die Zukunft? Dynamik und steigende Anforderungen

Die EU-Taxonomie ist ein junges und dynamisches Regelwerk. Die Anforderungen werden in den kommenden Jahren wohl weiter verschärft, etwa durch strengere Grenzwerte für Emissionen oder neue soziale Kriterien. Immobilienprojekte, die heute „nur“ das Mindestmaß erfüllen, riskieren, schnell den Anschluss zu verlieren.

Deshalb lohnt es sich, bereits jetzt über die Mindestanforderungen hinauszugehen. Die Berücksichtigung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Reduce, Reuse, Recycle und eine ganzheitliche nachhaltige Planung sichern langfristig Zukunftsorientierung und Wettbewerbsvorteile.

Fazit: Jetzt handeln für nachhaltigen Projekterfolg

Die EU-Taxonomie ist keine Raketenwissenschaft, aber sie erfordert ein klares Verständnis und eine strategische Herangehensweise. Immobilienprojekte, die taxonomiekonform sind, sind heute gefragter, besser finanzierbar und sichern den Erfolg von morgen.

Wichtig zu wissen: Taxonomiekonformität bedeutet nicht automatisch höhere Kosten. Eine sorgfältige Vorbereitung und Integration der Kriterien von Anfang an führen in der Praxis oft zu besseren Ergebnissen und können Mehrkosten vermeiden. Mit dem richtigen Know-how wird Ihr Projekt nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlich stärker – das ist ein echter Mehrwert, der langfristige Sicherheit bietet und die Zukunftsorientierung Ihres Investments sichert.

Als zertifizierter ÖGNI-Consultant und EU-Taxonomy-Advisor approved by ÖGNI unterstütze ich Sie dabei, Ihr Projekt von Anfang an nachhaltig und regelkonform auf die Beine zu stellen. Kontaktieren Sie mich, um gemeinsam die Taxonomiekonformität Ihres Projekts herzustellen und damit Ihr Investment zukunftssicher zu gestalten.

PS: Die Omnibus-Verordnung – warum heißt die so und was steckt dahinter?

Gute Frage! Die Bezeichnung „Omnibus-Verordnung“ kommt aus dem Lateinischen „omnibus“, was so viel heißt wie „für alle“ oder „umfassend“. Im EU-Kontext steht eine „Omnibus-Verordnung“ für ein Gesetzes- oder Regelungswerk, das mehrere Themen oder Änderungen gebündelt in einem einzigen Rechtsakt zusammenfasst.

Das bedeutet: Statt viele kleine Einzeländerungen an verschiedenen Verordnungen oder Richtlinien einzeln zu beschließen, fasst die EU-Kommission mit einer Omnibus-Verordnung mehrere Anpassungen, Aktualisierungen oder Entlastungen zusammen.

Das sorgt für eine schnellere, übersichtlichere und einheitlichere Umsetzung von rechtlichen Änderungen.

Im Fall der EU-Omnibus-Verordnung handelt es sich also um eine Verordnung, die verschiedene Änderungen – etwa an Berichtspflichten, Nachhaltigkeitsregeln oder anderen regulatorischen Vorgaben – zusammenfasst und vereinheitlicht, um Bürokratie zu verringern und den Anwendungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.

Kurz gesagt: Der Name „Omnibus“ steht dafür, dass viele einzelne Aspekte gebündelt in einem „großen Paket“ geregelt werden – ähnlich wie ein „Omnibus“ viele Fahrgäste auf einmal transportiert.