Restrukturierungsverfahren – gerichtlich begleitet

Aufbauend auf dem Restrukturierungsordnungsgesetz ReO können Unternehmen ein gerichtlich unterstütztes Verfahren starten, um ihre Schulden zu ordnen und sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dieses Verfahren nennt sich Restrukturierungsverfahren. Ziel ist es, das Unternehmen zu stabilisieren und weiterzuführen, anstatt es zu zerschlagen oder in Konkurs zu schicken.

Ein zentrales Instrument ist der Restrukturierungsplan – eine Art Sanierungsfahrplan, dem die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. In bestimmten Fällen kann dieser Plan auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden (sogenannter Mehrheitsbeschluss mit Gruppenbildung).

Das Verfahren kann auf Wunsch öffentlich oder vertraulich ablaufen. Es besteht auch die Möglichkeit eines Vollstreckungs- und Kündigungsschutzes, damit das Unternehmen in Ruhe saniert werden kann.

Die ReO ist besonders geeignet für Unternehmen, die rechtzeitig handeln und frühzeitig externe Unterstützung suchen. Sie bietet eine strukturierte Alternative zur Insolvenz und stärkt damit die Chancen auf einen echten Neustart.