Orientierung schaffen: Mein Glossar bietet Ihnen klare und verständliche Erläuterungen zentraler Fachbegriffe aus den Bereichen Projektentwicklung, Finanzierung, Sanierung, Restrukturierung und zukunftsorientiertes Planen, Bauen und Nutzen – fundiert, praxiserprobt und aus erster Hand.
Lebenszykluskosten (LCC) umfassen alle Kosten, die über die gesamte Lebensdauer eines Produkts, Systems oder Projekts anfallen – von der Anschaffung bis zur Entsorgung. Anders als bei reinen Investitionskosten werden dabei auch Betriebs-, Wartungs-, Reparatur- und Rückbaukosten berücksichtigt.
Das Konzept hilft, langfristig wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen, indem es nicht nur den Preis beim Kauf, sondern auch die Folgekosten sichtbar macht. Oft zeigt sich, dass höhere Anfangsinvestitionen durch geringere Betriebskosten über die Jahre ausgeglichen oder sogar übertroffen werden.
Lebenszykluskostenrechnungen kommen in vielen Bereichen zum Einsatz, etwa bei technischen Anlagen, Infrastruktur oder Produkten mit langer Nutzungsdauer. Sie ermöglichen einen realistischen Kostenvergleich zwischen verschiedenen Alternativen.
Auch Aspekte wie Energieverbrauch oder Instandhaltungsaufwand werden dabei in Geldwerten erfasst und fließen in die Bewertung ein. So kann schon in der Planungsphase gezielt auf Kostenoptimierung über die gesamte Lebenszeit hingearbeitet werden.
Im Immobilienbereich zeigen Lebenszykluskosten, wie sich ein Gebäude wirtschaftlich über Jahrzehnte verhält – und tragen dazu bei, nachhaltig und vorausschauend Entscheidung zu treffen, zu planen und zu bauen.
Die Ökobilanz, auch Life Cycle Assessment (LCA) genannt, ist eine Methode zur Bewertung der Umweltauswirkungen eines Produkts oder Projekts über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg. Sie betrachtet alle Phasen – von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Nutzung, Instandhaltung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung.
Ziel ist es, zu erkennen, wo Umweltbelastungen entstehen, zum Beispiel durch Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß, Abfall oder Schadstoffe. Die Analyse hilft, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen – etwa bei der Auswahl von Materialien oder der Planung eines Gebäudes.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass nicht nur ein einzelner Punkt bewertet wird, sondern das gesamte System im Zusammenhang. Dadurch wird sichtbar, ob sich Umweltvorteile in einer Phase möglicherweise durch Nachteile in einer anderen aufheben.
Die Ergebnisse werden oft in messbaren Kennzahlen dargestellt, z. B. in Kilogramm CO₂-Äquivalenten. In der Bauwirtschaft unterstützt die Ökobilanz unter anderem die Entwicklung von energieeffizienten und ressourcenschonenden Gebäuden.
Sie ist ein zentrales Instrument, um ökologische Qualität nachvollziehbar und vergleichbar zu machen – für Bauherren, Planer und Nutzer.
Gute Frage! Die Bezeichnung „Omnibus-Verordnung“ kommt aus dem Lateinischen „omnibus“, was so viel heißt wie „für alle“ oder „umfassend“. Im EU-Kontext steht eine „Omnibus-Verordnung“ für ein Gesetzes- oder Regelungswerk, das mehrere Themen oder Änderungen gebündelt in einem einzigen Rechtsakt zusammenfasst.
Das bedeutet:
Statt viele kleine Einzeländerungen an verschiedenen Verordnungen oder Richtlinien einzeln zu beschließen, fasst die EU-Kommission mit einer Omnibus-Verordnung mehrere Anpassungen, Aktualisierungen oder Entlastungen zusammen.
Das sorgt für eine schnellere, übersichtlichere und einheitlichere Umsetzung von rechtlichen Änderungen.
Im Fall der EU-Omnibus-Verordnung handelt es sich also um eine Verordnung, die verschiedene Änderungen – etwa an Berichtspflichten, Nachhaltigkeitsregeln oder anderen regulatorischen Vorgaben – zusammenfasst und vereinheitlicht, um Bürokratie zu verringern und den Anwendungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Kurz gesagt: Der Name „Omnibus“ steht dafür, dass viele einzelne Aspekte gebündelt in einem „großen Paket“ geregelt werden – ähnlich wie ein „Omnibus“ viele Fahrgäste auf einmal transportiert.
Die Projektrendite misst, wie wirtschaftlich ein gesamtes Immobilienprojekt in einem Betrachtungszeitraum ist – unabhängig davon, wie es finanziert wurde. Sie zeigt das Verhältnis von Einnahmen zu den gesamten Projektkosten des Betrachtungszeitraums, also zB inklusive Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Nebenkosten.
Im Unterschied zur Eigenkapitalrendite bezieht sie sich auf alle eingesetzten Mittel, nicht nur auf das Eigenkapital.
Berechnet wird sie, indem man die Einnahmen abzüglich aller Projektkosten durch die gesamten Projektkosten dividiert – die Projektrendite wird somit als %-Wert dargestellt. Einnahmen können aus dem Verkauf der Immobilie oder aus Mieteinnahmen bestehen. Bei Projekten mit Mieteinnahmen ergibt sich die Projektrendite aus dem Einnahmen des Betrachtungszeitraums abzüglich der Projektkosten des Betrachtungszeitraums, wiederum im Verhältnis zu diesen Kosten. Häufig wird dabei eine Projektrendite für den Zeitraum zwischen Beginn der Projektentwicklung und dem Beginn der Nutzungsphase berechnet, wobei man in dem Fall die Kosten des Projektes bis zur Fertigstellung zu den Mieteinnahmen pro Jahr in Verhältnis setzt. Alternativ kann z. B. auch ein längerer Zeitraum angenommen werden und die Projektrendite berechnet werden. Damit werden bei den Kosten die Kosten des Betriebes innerhalb des Betrachtungszeitraums hinzugerechnet und meist die Mieteinnahmen des Betrachtungszeitraums finanzmathematisch abgezinst.
Die Projektrendite ermöglicht eine objektive Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Projekts, unabhängig von der Finanzierungsstruktur oder Eigentümerperspektive. In der Immobilienwirtschaft zeigt die Projektrendite, wie rentabel ein Vorhaben – z. B. ein Neubau oder eine Sanierung – insgesamt ist, und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Investoren und Projektentwickler.
Aufbauend auf dem Restrukturierungsordnungsgesetz ReO können Unternehmen ein gerichtlich unterstütztes Verfahren starten, um ihre Schulden zu ordnen und sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dieses Verfahren nennt sich Restrukturierungsverfahren. Ziel ist es, das Unternehmen zu stabilisieren und weiterzuführen, anstatt es zu zerschlagen oder in Konkurs zu schicken.
Ein zentrales Instrument ist der Restrukturierungsplan – eine Art Sanierungsfahrplan, dem die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. In bestimmten Fällen kann dieser Plan auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden (sogenannter Mehrheitsbeschluss mit Gruppenbildung).
Das Verfahren kann auf Wunsch öffentlich oder vertraulich ablaufen. Es besteht auch die Möglichkeit eines Vollstreckungs- und Kündigungsschutzes, damit das Unternehmen in Ruhe saniert werden kann.
Die ReO ist besonders geeignet für Unternehmen, die rechtzeitig handeln und frühzeitig externe Unterstützung suchen. Sie bietet eine strukturierte Alternative zur Insolvenz und stärkt damit die Chancen auf einen echten Neustart.
Lassen Sie uns reden.
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