Renditen in der Immobilienwirtschaft – hier die Projektrendite

Die Projektrendite misst, wie wirtschaftlich ein gesamtes Immobilienprojekt in einem Betrachtungszeitraum ist – unabhängig davon, wie es finanziert wurde. Sie zeigt das Verhältnis von Einnahmen zu den gesamten Projektkosten des Betrachtungszeitraums, also zB inklusive Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Nebenkosten.

Im Unterschied zur Eigenkapitalrendite bezieht sie sich auf alle eingesetzten Mittel, nicht nur auf das Eigenkapital.

Berechnet wird sie, indem man die Einnahmen abzüglich aller Projektkosten durch die gesamten Projektkosten dividiert – die Projektrendite wird somit als %-Wert dargestellt. Einnahmen können aus dem Verkauf der Immobilie oder aus Mieteinnahmen bestehen. Bei Projekten mit Mieteinnahmen ergibt sich die Projektrendite aus dem Einnahmen des Betrachtungszeitraums abzüglich der Projektkosten des Betrachtungszeitraums, wiederum im Verhältnis zu diesen Kosten. Häufig wird dabei eine Projektrendite für den Zeitraum zwischen Beginn der Projektentwicklung und dem Beginn der Nutzungsphase berechnet, wobei man in dem Fall die Kosten des Projektes bis zur Fertigstellung zu den Mieteinnahmen pro Jahr in Verhältnis setzt. Alternativ kann z. B. auch ein längerer Zeitraum angenommen werden und die Projektrendite berechnet werden. Damit werden bei den Kosten die Kosten des Betriebes innerhalb des Betrachtungszeitraums hinzugerechnet und meist die Mieteinnahmen des Betrachtungszeitraums finanzmathematisch abgezinst.

Die Projektrendite ermöglicht eine objektive Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Projekts, unabhängig von der Finanzierungsstruktur oder Eigentümerperspektive. In der Immobilienwirtschaft zeigt die Projektrendite, wie rentabel ein Vorhaben – z. B. ein Neubau oder eine Sanierung – insgesamt ist, und dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Investoren und Projektentwickler.

Restrukturierungsverfahren – gerichtlich begleitet

Aufbauend auf dem Restrukturierungsordnungsgesetz ReO können Unternehmen ein gerichtlich unterstütztes Verfahren starten, um ihre Schulden zu ordnen und sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dieses Verfahren nennt sich Restrukturierungsverfahren. Ziel ist es, das Unternehmen zu stabilisieren und weiterzuführen, anstatt es zu zerschlagen oder in Konkurs zu schicken.

Ein zentrales Instrument ist der Restrukturierungsplan – eine Art Sanierungsfahrplan, dem die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. In bestimmten Fällen kann dieser Plan auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden (sogenannter Mehrheitsbeschluss mit Gruppenbildung).

Das Verfahren kann auf Wunsch öffentlich oder vertraulich ablaufen. Es besteht auch die Möglichkeit eines Vollstreckungs- und Kündigungsschutzes, damit das Unternehmen in Ruhe saniert werden kann.

Die ReO ist besonders geeignet für Unternehmen, die rechtzeitig handeln und frühzeitig externe Unterstützung suchen. Sie bietet eine strukturierte Alternative zur Insolvenz und stärkt damit die Chancen auf einen echten Neustart.